Der Vorteil für Sie als Eigentümer ist, dass wir zu gleichen Konditionen wie andere Hausverwaltungen arbeiten, jedoch neben unserer betriebswirtschaftlichen Kompetenz auch zwangläufig unser technisches Know-How einbringen!
Unser Leistungsbild WEG-Verwaltung:
1. Objekt- und Eigentümerstammdaten
Erfassung aller Objekt- und Eigentümerstammdaten
2. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je
Sonder-/Teileigentum
3. Jahresabrechnung
3.1. Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum
3.2. Finanzstatus
Erarbeitung des Finanzstatus, der die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände enthält
3.3. Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung zur Verfügung
4. Eigentümerversammlung und Niederschrift
4.1. Eigentümerversammlung
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
4.2. Versammlungsleitung und Niederschrift
Der Verwalter übernimmt die Versammlungsleitung der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse sofern die Versammlung nichts anderes
beschließt
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
6. Geldverwaltung
Führen der offenen Fremdkonten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.); verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage; Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer in Deutschland
ansässigen Bank.
7. Buchführung
7.1. Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
7.2. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum
7.3. Buchen der Bankbewegungen wie Hausgeldzahlungen, Abrechnungsergebnisse, Rechnungen usw.
7.4. Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
8. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen
8.1. technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage
8.2. Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
8.3. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
8.4. Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung
8.5. Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und technische Überwachungsvereine
9. Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung des Sondereigentums durch zusätzliche vertragliche Vereinbarung möglich